Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Umzüge Tal
Kölner Str. 71, 42897 Remscheid

Die Haftung des Möbelspediteurs

Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB

Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedene Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend.

Haftungsgrundsätze

Umzüge Tal haftet für den Schaden, der durch Verluste oder Beschädigungen des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet.

Haftungshöchstbetrag

Die Haftung von Umzüge Tal wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet Umzüge Tal wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- oder Personenschäden, so ist die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Wertersatz

Hat Umzüge Tal für den Verlust des Gutes Schadensersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

Haftungsausschluss

Umzüge Tal ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das Umzüge Tal selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte.

Besondere Haftungsausschlussgründe

Umzüge Tal ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
  2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
  3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;
  4. Beförderung und Lagerung von nicht von Umzüge Tal verpacktem Gut in Behältern;
  5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern Umzüge Tal den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen hat und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat;
  6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere;
  7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden erleidet, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen.

Geltung der Haftungsbefreiungen und -beschränkungen

Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern Umzüge Tal nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Ausführender Möbelspediteur

Beauftragt Umzüge Tal für den Umzug einen anderen Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie Umzüge Tal, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen.

Transport- und Lagerversicherung

Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Umzüge Tal schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- und Lagerversicherung ab.

Schadensanzeige

  1. Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei der Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder in einem Schadensprotokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind Umzüge Tal spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen.
  2. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen Umzüge Tal innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung ebenfalls detailliert in Textform angezeigt werden.
  3. Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche.
  4. Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen

Leistungen

  1. Umzüge Tal erbringt seine Verpflichtungen mit größter Sorgfalt unter Wahrung der Interessen des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
  2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern Umzüge Tal diese für erforderlich hält.
  3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die dadurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.

Beauftragung Dritter

Umzüge Tal kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzuges beauftragen.

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung und bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig.

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