Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Umzüge Tal
Kölner Str. 71, 42897 Remscheid
Die Haftung des Möbelspediteurs
Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB
Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedene Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend.
Haftungsgrundsätze
Umzüge Tal haftet für den Schaden, der durch Verluste oder Beschädigungen des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet.
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung von Umzüge Tal wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet Umzüge Tal wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- oder Personenschäden, so ist die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Wertersatz
Hat Umzüge Tal für den Verlust des Gutes Schadensersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Haftungsausschluss
Umzüge Tal ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das Umzüge Tal selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte.
Besondere Haftungsausschlussgründe
Umzüge Tal ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
Geltung der Haftungsbefreiungen und -beschränkungen
Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern Umzüge Tal nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Ausführender Möbelspediteur
Beauftragt Umzüge Tal für den Umzug einen anderen Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie Umzüge Tal, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen.
Transport- und Lagerversicherung
Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Umzüge Tal schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- und Lagerversicherung ab.
Schadensanzeige
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen
Leistungen
Beauftragung Dritter
Umzüge Tal kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzuges beauftragen.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung und bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig.
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